Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MME Shop UG (haftungbeschränkt)

 

I. Allgemeines  

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma MME UG (haftungsbeschränkt) i.G., im nachfolgenden MME genannt, gelten für alle Rechtsgeschäfte. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB von MME.

2. Mit Empfang der Lieferung oder Leistung gelten die AGB als angenommen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können online unter www.mmeshop.de eingesehen werden. AGB des Vertragspartners gelten nicht.

 

II. Vertragsregelungen

1. Vertragsabschluß

1.1. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn MME die Bestellung durch Lieferung annimmt.

1.2. Der Kunde erhält nach Abgabe seiner Bestellung eine elektronische Bestelleingangsbestätigung. Sie stellt jedoch noch keine Annahmeerklärung dar, da die Bestellung erst durch MME geprüft wird.

1.3. Die Bestelldaten des Kunden werden bei MME gespeichert. Auf Wunsch kann der Kunde mit MME in Verbindung treten, um Änderungen bei offenen Bestellungen durchzugeben.

1.4. Unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden MME für deren Dauer zur Pflicht der Leistung. Vereinbarte Liefertermine verlängern sich um die Dauer der Ereignisse. Ist ein Ende der Störung nicht absehbar oder dauert länger als einen Monat, ist jede Partei zum Vertragsrückzug berechtigt. Sofern MME für die Erbringung der Leistungen auf Gegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt, ist MME zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn MME von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich unterrichtet.

2. Zahlungsverzug des Kunden

2.1. MME kann die gelieferten Gegenstände zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückfordern, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät. MME muß den Kunden diese Maßnahme zuvor ankündigen und eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben.

2.2. MME kann die Durchführung eines Vertrages bzw. mehrerer, zeitlich miteinander verbundene Verträge einstellen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt.

3. Rechte bei Annahmeverzug

3.1. Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Lieferung nicht an, ist MME nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Pflicht berechtigt, über die zu liefernden Gegenstände anderweitig zu verfügen. Es besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzlieferung, wenn die verkaufte Ware nicht zu gleichen Bedingungen neu beschafft werden kann. Ausnahme ist, wenn der Kunde sich mit einer von MME angebotenen Alternativmöglichkeit einverstanden erklärt.

3.2. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an und befindet sich deswegen in Annahmeverzug, kann MME ohne weitere Begründung 20 % des vereinbarten Preises als Entschädigung verlangen. Die Geltendmachung eines unter Umständen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Pflichten des Kunden 

4.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen.Mängel in diesem Sinne müssen ohne besondere Vorkenntnisse sofort auffallen. Stellt der Kunde fest, dass die Lieferung nicht vertragsgemäß erfolgt ist, muß er die Ware unversehrt zurücksenden. Mängel sind innerhalb 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Das Recht der Prüfung der beanstandeten Lieferung steht MME zu.

5. Gewährleistung 

5.1. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Ablieferung der bestellten Waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ein Jahr.

5.2. MME leistet nach ihrer Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. MME hat alle zur Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen. Beim Scheitern von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

5.3. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die MME nicht zu vertreten hat, entfällt die Gewährleistungspflicht. Das ttrifft zum Beispiel zu bei Nichtbeachtung von Gebrauchsanleitungen.

6. Farbvorgaben

6.1. Die auf den gelieferten Gegenständen gedruckten Farben werden je nach Medium unterschiedlich wiedergegeben. Um die gewünschten Farbvorstellungen naturgetreu realisieren zu können, ist eine exakte Farbvorlage durch den Kunden vorzulegen. Wenn durch den Kunden keine verbindliche Farbvorlage geliefert wird, sind spätere Einwände nicht mehr möglich.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. MME behält sich den Eigentumsvorbehalt solange vor, bis die Ansprüche gegenüber dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung der MME zustehenden Forderung.

7.2. Ein Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist dem Kunden nicht gestattet, ebenso wenig die Gegenstände anderweitig als Sicherheit zu übereignen.

8. Zahlung

8.1. Wenn in Einzelfällen nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind sofort netto ohne Abzug fällig und zahlbar. Ausnahme ist, MME weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Frist die Zahlung, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behält MME sich vor.

9. Haftung

9.1. MME haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzlich entstandene Mängel, jedoch nicht für eventuell entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder Ansprüche Dritter.

9.2. MME haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen Änderung der gelieferten Gegenstände oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen.

10. Sonstiges

10.1. MME ist berechtigt, Rechte aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung ist ohne die Zustimmung des Kunden wirksam. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm zustehenden Ansprüche gegen MME, insbesondere aus Gewährleistungsrechten, an Dritte abzugeben.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Für alle geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von MME. MME ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

12. Salvatorische Klausel

12.1 Sollten einzelnen Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.